(...) Ich persönlich halte die gesetzlichen Regelungen über Verfahrenspfleger für verfassungskonform: Anknüpfungspunkt für die Verfassungsmäßigkeit einer jeden Einschränkung des (grundsätzlich vorrangigen) Elternrechts ist die Wächterfunktion des Staates. In Art. (...)
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(...) menschenverachtende oder verfassungsfeindliche Parolen rechtsextremistischer Personen. Deshalb wird auch im Vorfeld einer von Rechtsextremisten angemeldeten Versammlung geprüft, ob ein Verbot in Betracht kommt. Dabei muss die zuständige Behörde die verfassungsrechtlichen Maßstäbe anwenden, die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahrnehmung von Grundfreiheiten konkretisiert worden sind. (...)
(...) Sie darf nicht nach der Gesinnung beurteilen, sondern sie muss sich ausschließlich an den Handlungen dieser Personen ausrichten. Die Polizei schützt keine politische Gesinnung, sie schützt die in unserer Verfassung verbrieften Grundrechte. Dies gilt auch für Antidemokraten, die sich auf demokratische Rechte berufen.“ Zum Umgang mit Straftaten aus dem rechten Lager erklärte Minister Jäger in diesem Zusammenhang: „Auf Gewalt von Neonazis kann es nur eine Antwort des Rechtsstaates geben, eine konsequente Strafverfolgung der Justiz. (...)
(...) Im Bereich der politisch motivierten Kriminalität wird zwischen "linker" und "rechter" Gewalt unterschieden. Dies ist richtig so, da sich die Phänomenbereiche erheblich voneinander unterscheiden und politisch möglicherweise unterschiedliche Herangehensweisen angezeigt sind. (...)
(...) Wir sind den Amerikanern auf vielfältige Art und Weise zu Dank verpflichtet und arbeiten in zahlreichen Politikfeldern eng zusammen. (...) Es gilt aber ganz klar: Unter Freunden spioniert man nicht. Deswegen muss nun schnellstmöglich Aufklärung geleistet, der Schutz vor Spionage verbessert und mit den USA schwierige, aber notwendige Gespräche über die nachrichtendienstliche Tätigkeit in unserem Land geführt werden. (...)