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Frage von Klaus B. •

Frage an Ralf Jäger von Klaus B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Jäger,

mit Entsetzen habe ich in der heutigen taz den Artikel "Polizei schont erneut Nazis" ( http://www.taz.de/Ueberfall-von-Rechtsextremen-in-NRW/!141938/ ).
Dies verstärkt meinen Eindruck, dass die Polizei in NRW primär rechte Gruppierungen schützt und weniger, die Bürger, die dagegen auf die Strasse gehen.
Ein anderes Beispiel ist das massive Aufgebot und das Verhalten der Polzei anlässlich der Demonstrationen gegen ProNRW hier in Essen am 01. Mai.

Was tun Sie konkret dafür, dass im Land NRW der Fokus der Polizei sich gegen die Gegner der Verfassung wenden und nicht länger gegen die Bürger, die für die Verteidigung unserer Verfassung auf die Strasse gehen?

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Blatt

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Blatt,

ich bin ganz Ihrer Meinung - in Nordrhein-Westfalen darf kein Platz sein für rechte Gewalt bzw. menschenverachtende oder verfassungsfeindliche Parolen rechtsextremistischer Personen. Deshalb wird auch im Vorfeld einer von Rechtsextremisten angemeldeten Versammlung geprüft, ob ein Verbot in Betracht kommt. Dabei muss die zuständige Behörde die verfassungsrechtlichen Maßstäbe anwenden, die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahrnehmung von Grundfreiheiten konkretisiert worden sind. Es ist zu akzeptieren, dass ein Verbot auch von rechtsextremistischen Versammlungen nur unter engen Voraussetzungen in Frage kommt.

Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind zentrale Grundrechte unserer Verfassung. Sie zu schützen bzw. ihnen zur Geltung zu verhelfen, ist eine der wichtigsten Aufgaben der nordrhein-westfälischen Polizei. Ihrer Verpflichtung zum Schutz der Rechtsordnung kann sich die Polizei auch bei rechtsextremistischen Versammlungen nicht entziehen.

Versammlungs- und Meinungsfreiheit rechtfertigen jedoch weder Volksverhetzung noch die Anwendung von Gewalt. Einem Missbrauch dieser Grundrechte ist entschieden zu begegnen. Dies war und ist die Linie der Polizei in NRW. Strafbares Verhalten im Zusammenhang mit Demonstrationen wurde in der Vergangenheit und wird auch in der Zukunft konsequent verfolgt.

Die Polizei folgt dabei ihrem gesetzlichen Auftrag jede Person bei der Ausübung ihrer Grundrechte zu schützen, gleichzeitig aber auch konsequent von möglichen Straftaten abzuhalten.

Losgelöst von der polizeilichen Vorgehensweise im Zusammenhang mit Demonstrationen setzt die nordrhein-westfälische Landesregierung aber auch seit langem einen bewussten Schwerpunkt in einer entschiedenen und nachhaltigen Bekämpfung des Rechtsextremismus.
Die Sicherheitsbehörden gehen gegen rechtsextremistische Aktivitäten und Strukturen im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten konsequent vor. Diesbezüglich stimmen sich die staatlichen Sicherheitsbehörden auch mit den betroffenen Kommunen eng ab. Wo immer dies möglich ist auch im Schulterschluss mit der demokratischen Mehrheitsgesellschaft.

In dem im Dezember 2011 eingeführten landesweiten 8-Punkte-Programm zur Bekämpfung des Rechtsextremismus ist die konsequente Verfolgung von Straftaten, die durch Rechtsextremisten begangen werden, neben weiteren präventiven Ansätzen, ein wesentlicher Erfolgsfaktor.

So wurde im Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen das Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus eingerichtet, um so einen schnelleren und umfassenderen Informationsaustausch zwischen allen Polizeibehörden zu gewährleisten. Durch den hohen Ermittlungsdruck und das Verbot mehrerer rechtsextremistischer Gruppierungen in Dortmund, Hamm und Aachen, konnten bereits einige Netzwerke von Neonazis zerschlagen werden. Ein positiver Nebeneffekt dabei ist, dass sich die Zahl der Menschen, die aus der rechtsextremistischen Szene aussteigen wollen, mittlerweile verdoppelt hat. Durch die Weiterentwicklung von Präventionsprojekten und Aussteigerprogrammen, u.a. des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes, wird rechtsextremistischen Entwicklungen damit auch präventiv nachhaltig begegnet.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Ralf Jäger MdL