![Johann Saathoff Portrait von Johann Saathoff](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/spdsaathoffjohann.jpg?itok=6rjWDK5X)
Ich kann Ihnen dazu nur antworten, dass das BMI den Gesetzentwurf nicht für verfassungswidrig hält.
Ich kann Ihnen dazu nur antworten, dass das BMI den Gesetzentwurf nicht für verfassungswidrig hält.
Der Ausschuss hat sich dafür ausgesprochen die gesundheitliche und psychische Eignung zur Fahrerlaubnis alle 15 Jahre unabhängig vom Alter zu überprüfen. Der Beschluss sieht drei Möglichkeiten vor: eine ärztliche Untersuchung, eine Selbstauskunft oder einen weiteren Mechanismus, der zur Eignungsprüfung geeignet ist. Dies können die Mitgliedstaaten selbst festlegen.
Das Ziel muss sein, Verkehrssicherheit herzustellen, dabei darf es natürlich zu keiner Diskriminierung auf Grund des Alters kommen.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform entfällt auch die Beibehaltungsgenehmigung.
Hinsichtlich des BBVAnG-E ist dies, wie Sie richtig betonen, aktuell ein Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium von Nancy Faeser und damit einem SPD-geführten Ministerium.