![Stephan Mayer Portrait von Stephan Mayer](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/stephan_mayer_78.jpg?itok=u2DYnICn)
Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar, dass das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht vor jedwedem verfassungsfeindlichen Eingriff geschützt werden muss.
Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar, dass das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht vor jedwedem verfassungsfeindlichen Eingriff geschützt werden muss.
Wichtig ist: Jede Grundgesetzänderung muss jedoch ausgewogen und durchdacht sein.
Wir blockieren eine Absicherung des BVerfG nicht. Es bedarf jedoch kluger Lösungen zur Stärkung des BVerfG im Grundgesetz. Das Wahlrecht ist auch nicht geschützt.
Durch das bald in Kraft tretende neue Gesetz, sieht es folgendermaßen aus: von deutscher Seite wird es dann keine Beschränkungen zur doppelten Staatsangehörigkeit oder Mehrstaatigkeit mehr geben. Egal, ob Zuwanderer:innen sich hier einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland die dortige Staatsangehörigkeit annehmen oder ob - wie bei Ihren Kindern - Menschen schon qua Abstammung Bezug zu mehreren Ländern und damit das Recht auf mehrere Staatsangehörigkeiten haben
Mit dem Gesetzentwurf wird nun endlich der Versuch unternommen, den integrierten Studiengang „Bachelor of Laws“ einzuführen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht die von Ihnen geforderte Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. § 63a Hochschulgesetz NRW in seiner jetzigen Form ausdrücklich vor.
nach §188 StGB.