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(...) Es gibt den Fall, dass die Gerichte das Einkommen nicht den vorgelegten Einkommensnachweisen entnehmen, sondern höher festsetzen. Das gilt aber nur, wenn der Unterhaltspflichtige sich nicht genügend darum kümmert, für den Unterhalt sorgen zu können. Wer zum Beispiel aus Bequemlichkeit einen besser bezahlten Job ausschlägt und deshalb seine Kinder nicht ausreichend unterhalten kann, der muss damit rechnen, dass das Gericht ein höheres Einkommen ansetzt. (...)
(...) Aus meinem Wahlkreis Bochum haben mich viele Mails und Briefe zum selben Thema erreicht. Ich habe mich daher intensiv mit der Novelle des Telekommunikationsüberwachungsrechts befasst. Sie sprechen in Ihrer Anfrage die Universität Bochum an: Auch mit Studentinnen und Studenten der Ruhr-Universität stehe ich hinsichtlich dieser Thematik in Verbindung. (...)
Ich verweise auf die Antwort an Herrn Huennebeck.
Joerg Tauss