![Cem Özdemir Portrait von Cem Özdemir](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/oezdemir-cem-mdb.jpg?itok=xBGzJv4Q)
Das Gesetz zu diesem Vorhaben wird momentan erarbeitet. Derzeitig ist Cannabis daher noch nicht entkriminalisiert und damit strafbar. Somit handelt die Polizei nach Recht und Gesetz indem sie einem Verdachtsmoment entsprechend nachgeht.
Das Gesetz zu diesem Vorhaben wird momentan erarbeitet. Derzeitig ist Cannabis daher noch nicht entkriminalisiert und damit strafbar. Somit handelt die Polizei nach Recht und Gesetz indem sie einem Verdachtsmoment entsprechend nachgeht.
anders als Zigaretten ist Cannabis derzeit (leider) eben noch nicht legal. Ja, es gibt Ausnahmen für den medizinischen Bereich, aber eben keine grundsätzliche freie Abgabe und damit auch kein straffreier Besitz
Aufgrund der federführenden Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) würden wir Sie freundlichst darum bitten, sich mit Ihrer Frage direkt an das Ministerium (poststelle@bmg.bund.de) zu wenden.
Diese Empfehlung wird zur Zeit nicht weiterverfolgt, weil die Regierung ein umfassendes Gesetz zur Legalisierung von Cannabis plant.
Aufgrund der angestrebten Legalisierung wird von einer Überarbeitung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes hinsichtlich der Vorschläge des Sachverständigenausschusses abgesehen. Durch die Legalisierung erfolgt dann stattdessen eine Neuregelung des Umgangs mit Nutzhanf mit geringem THC-Anteil, den Sie ansprechen.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes (AbgG) steht ehemaligen Bundestagsabgeordneten ein Rückkehranspruch in das ursprüngliche Beamtenverhältnis zu.