Frage von jutta B. • 28.04.2022
Antwort von Marco Buschmann FDP • 29.04.2022
Grundsätzlich ist die Wiederaufnahme eines Themas im Bundestag möglich. Damit geht jedoch keine Missachtung von demokratischen Entscheidungen einher.
Grundsätzlich ist die Wiederaufnahme eines Themas im Bundestag möglich. Damit geht jedoch keine Missachtung von demokratischen Entscheidungen einher.
Die juristische Ausbildung in Deutschland ist sehr gut
Ich möchte Sie bitten, sich in dieser Angelegenheit direkt an den Bundesminister für Gesundheit, Karl Lauterbach, zu wenden