Frage von Felix H. • 26.04.2022
LDI NRW schrieb 2021, sie sei -trotz erwartbarer Klarstellung des EuGH davor- als Aufsichtsbehörde nicht für Landtagspräsidenten zuständig. Er verwies davor auf sie. Ist die LDI NRW überflüssig?
LDI NRW schrieb 2021, sie sei -trotz erwartbarer Klarstellung des EuGH davor- als Aufsichtsbehörde nicht für Landtagspräsidenten zuständig. Er verwies vorgerichtlich auf sie. Ist die LDI NRW als Verfassungsorgan unionsrechtlich überflüssig bzw. personell überdimensioniert?
Antwort ausstehend von Stefan Engstfeld Bündnis 90/Die Grünen