Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) das von Ihnen angesprochene Problem des Mietnomadentums haben wir nicht nur in der Vergangenheit kritisiert, sondern wollen diesem nun in Regierungsverantwortung auch endlich wirkungsvoll begegnen. So findet sich im Koalitionsvertrag die folgende Passage: (...)
(...) Jedenfalls kann der Gesetzgeber nach dem Gewaltenteilungsprinzip nicht eine Rechtsprechungsänderung vorgeben. Eine Prüfung der gesetzlichen Grundlagen des Mietrechts ist im Koalitionsvertrag wie folgt vorgesehen: (...)
(...) So verhält es sich auch mit der von Ihnen aufgeworfenen Frage nach der Verfügungsberechtigung bei Drittgeheimnissen im Rahmen des § 203 Strafgesetzbuch. Die wenige hierzu veröffentlichte Rechtsprechung und die hiesigen Erfahrungen der Strafverfolgungspraxis sind Ausdruck dessen, dass die Bewältigung der Problematik der Verfügungsberechtigung bei der konkreten Rechtsanwendung keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf erforderlich werden lässt. (...)