(...) Obergerichtliche Urteile sind selten. Der Gesetzentwurf kann daher mit seinen Regelungen zu größerer Rechtssicherheit im Beschäftigungsverhältnis beitragen. An die Stelle der zurzeit geltenden allgemeinen Grundnorm treten Regelungen für bestimmte, in der betrieblichen Praxis relevante Fragen. (...)
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(...) kaum explizit rechtlich geregelt. Das Bundesdatenschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz sowie eine Vielzahl von Einzelfallentscheidungen bilden bislang nur einen recht vagen rechtlichen Rahmen. Vor diesem Hintergrund soll der vorliegende Gesetzentwurf nun eine Lücke in der Gesetzgebung schließen. (...)
(...) mit dem Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutz ist erstmals eine umfassende gesetzliche Regelung für den Arbeitnehmerdatenschutz vorgelegt worden, der zu größerer Rechtssicherheit im Beschäftigungsverhältnis beitragen und einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Beschäftigten am Schutz ihrer personenbezogenen Daten und den berechtigten Interessen der Arbeitgeber schaffen soll. Ich bin der Meinung, dass die Regelung dazu beitragen kann, insgesamt das datenschutzrechtliche Schutzniveau am Arbeitsplatz zu verbessern, den Arbeitgebern aber gleichzeitig die notwendigen Instrumente etwa im Kampf gegen die Korruption an die Hand geben wird. (...)
Sehr geehrter Herr Georg Osburg,