Frage an Dagmar Wöhrl von Manfred L. bezüglich Recht
Hallo Frau Wöhrl,
es liegt ein Entwurf für ein "Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz" auf dem Tisch. Nach gegenwärtigem Stand werden die Pflichten u.a. aus dem KonTraG für die Verantwortlichen in der Wirtschaft kaum noch zu erfüllen sein. So soll bei Prävention untersagt werden, in der Mehrzahl Sozialer Netzwerke im Internet über Bewerber zu recherchieren. Auch die Aufklärung von Manager- bzw. Mitarbeiterkriminalität (TATORT Arbeitsplatz) durch verdeckten Videoeinsatz oder längere Überwachung von Verdachtspersonen wird mit Gültigkeit des neuen Gesetzes nicht mehr erlaubt sein.
In Sozialen Netzwerken stehen alleine von den Nutzern selbst eingestellte Angaben, die nahezu von jedem Besucher eingesehen werden können - nur der künftige Arbeitgeber darf das nicht lesen???
Die Richter brauchen zur Wahrheitsfindung klare Fakten. Verlangt werden etwa mehrfache Nachweise für begangene Delikte. Das braucht seine Zeit.
Ist das so bewusst - und gewollt? Wenn nein: wie ist Ihre Position hierzu? Was unternehmen Sie um ein solches Gesetz zu verhindern?
Was kann ich als Bürger dazu beitragen, dass aus gutgemeintem Datenschutz kein Ganovenschutz wird?
Wirtschaft und öffentliche Verwaltung unterhalten Instrumente mit hohem Personaleinsatz und folglich hohem Aufwand gegen Schäden durch solche Wirtschaftskriminalität, zur Verhinderung oder Reduzierung. Dennoch steigen die Schadenszahlen und -summen signifikant.
Polizei oder Staatsanwaltschaften sind erst dann Ansprechpartner, wenn mindestens Fakten für einen stabilen Anfangsverdacht auf dem Tisch liegen - aber wo und wie soll der denn entstehen, wenn die Möglichkeiten dermaßen verhindert werden?
Ich kann Ihnen gern eine Verbands-Broschüre über die Arbeit von privaten Ermittlern übersenden, in der u.a. ranghohe Politiker die Bedeutung und den Nutzen der Detektivbranche für Wirtschaft und Bürger hervor heben.
Sehr geehrte Frau Wöhrl, ich freue mich auf Ihre Reaktion.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Lotze
Sehr geehrter Herr Lotze,
mit dem Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutz ist erstmals eine umfassende gesetzliche Regelung für den Arbeitnehmerdatenschutz vorgelegt worden, der zu größerer Rechtssicherheit im Beschäftigungsverhältnis beitragen und einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Beschäftigten am Schutz ihrer personenbezogenen Daten und den berechtigten Interessen der Arbeitgeber schaffen soll. Ich bin der Meinung, dass die Regelung dazu beitragen kann, insgesamt das datenschutzrechtliche Schutzniveau am Arbeitsplatz zu verbessern, den Arbeitgebern aber gleichzeitig die notwendigen Instrumente etwa im Kampf gegen die Korruption an die Hand geben wird.
Sie sprechen konkret den Punkt der Prävention von Mitarbeiterkriminalität durch Nutzung von Daten aus sozialen Netzwerken zur Einschätzung von Bewerbern an. Sie sollten das Verbot der Nutzung solcher Daten aber auch einmal unter dem Aspekt der Antidiskriminierung betrachten, der mir ebenso wichtig erscheint. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat vor einiger Zeit ein Pilotprojekt für anonymisierte Bewerbungsverfahren vorgestellt. Solche Bewerbungsverfahren verbessern die Chancen vor allem von Menschen mit Migrationshintergrund, älteren Arbeitsuchenden und Frauen mit Kindern.
Allein dieser Punkt zeigt, wie schwierig es ist, einen gerechten Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu finden. So wollen und müssen Arbeitgeber Korruption bekämpfen; gleichzeitig dürfen Arbeitnehmer jedoch nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden. Der Gesetzentwurf ist der Versuch eines Ausgleiches zwischen berechtigtren Interessen. Die Tatsache, dass der Entwurf sich immer noch in den Ausschussberatungen ist, zeigt, wie schwierig die Konsensfindung ist.
Ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen meine Position deutlich machen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dagmar Wöhrl MdB