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Norbert Geis
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Frage von Manfred L. •

Frage an Norbert Geis von Manfred L. bezüglich Recht

Hallo Herr Geis,

es liegt ein Entwurf für ein "Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz" auf dem Tisch. Nach gegenwärtigem Stand werden die Pflichten u.a. aus dem KonTraG für die Verantwortlichen in der Wirtschaft kaum noch zu erfüllen sein. So soll bei Prävention untersagt werden, in der Mehrzahl Sozialer Netzwerke im Internet über Bewerber zu recherchieren. Auch die Aufklärung von Manager- bzw. Mitarbeiterkriminalität (TATORT Arbeitsplatz) durch verdeckten Videoeinsatz oder längere Überwachung von Verdachtspersonen wird mit Gültigkeit des neuen Gesetzes nicht mehr erlaubt sein.
In Sozialen Netzwerken stehen alleine von den Nutzern selbst eingestellte Angaben, die nahezu von jedem Besucher eingesehen werden können - nur der künftige Arbeitgeber darf das nicht lesen???
Die Richter brauchen zur Wahrheitsfindung klare Fakten. Verlangt werden etwa mehrfache Nachweise für begangene Delikte. Das braucht seine Zeit.

Ist das so bewusst - und gewollt? Wenn nein: wie ist Ihre Position hierzu? Was unternehmen Sie um ein solches Gesetz zu verhindern?
Was kann ich als Bürger dazu beitragen, dass aus gutgemeintem Datenschutz kein Ganovenschutz wird?

Wirtschaft und öffentliche Verwaltung unterhalten Instrumente mit hohem Personaleinsatz und folglich hohem Aufwand gegen Schäden durch solche Wirtschaftskriminalität, zur Verhinderung oder Reduzierung. Dennoch steigen die Schadenszahlen und -summen signifikant.
Polizei oder Staatsanwaltschaften sind erst dann Ansprechpartner, wenn mindestens Fakten für einen stabilen Anfangsverdacht auf dem Tisch liegen - aber wo und wie soll der denn entstehen, wenn die Möglichkeiten dermaßen verhindert werden?

Ich kann Ihnen gern eine Verbands-Broschüre über die Arbeit von privaten Ermittlern übersenden, in der u.a. ranghohe Politiker die Bedeutung und den Nutzen der Detektivbranche für Wirtschaft und Bürger hervor heben.

Sehr geehrter Herr Geis, ich freue mich auf Ihre Reaktion.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Lotze

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Lotze,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Gesetzentwurfes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes. (Bundestagsdrucksache 17/4230)
Die technischen und die damit einhergehenden sozialen Entwicklungen haben dem Beschäftigtendatenschutz eine neue Bedeutung gegeben. Der Gesetzgeber hat dieses noch relativ junge Feld bisher vernachlässigt bzw. kaum explizit rechtlich geregelt. Das Bundesdatenschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz sowie eine Vielzahl von Einzelfallentscheidungen bilden bislang nur einen recht vagen rechtlichen Rahmen. Vor diesem Hintergrund soll der vorliegende Gesetzentwurf nun eine Lücke in der Gesetzgebung schließen.
Dabei verfolgt der Entwurf zweierlei Ziele. Einerseits soll das Recht der Beschäftigten auf Schutz Ihrer Privatsphäre gewährleistet werden. Sowohl Bewerber, als auch Angestellte haben ein Recht darauf. Einige Fälle in jüngerer Vergangenheit haben hier für gesetzgeberischen Handlungsbedarf gesorgt. Andererseits soll dem berechtigten Interesse der Arbeitgeber entsprochen werden, sowohl Informationen über den Arbeitnehmer erhalten zu können, als auch Angestellte kontrollieren zu können. Hier kann man unter § 32e nachlesen, dass zwar grundsätzlich nur Daten mit der Kenntnis des Arbeitnehmers erhoben werden dürfen. Diese Einschränkung kann jedoch auch aufgehoben werden, sobald ein akuter Verdacht auf eine Straftat besteht.
In diesem Sinne sehe ich im vorliegenden Gesetzentwurf einen längst überfälligen Versuch eine Rechtslücke zu schließen, um so auf neuere technische und soziale Entwicklungen zu reagieren. Dadurch erhalten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und vor allem auch die Gerichte klare Vorgaben auf diesem Gebiet.
Nichtsdestotrotz ist dieser Entwurf gerade erst auf den Tisch gekommen und die Beratungen darüber stehen uns erst noch bevor. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihren Beitrag und würde mich über das von Ihnen erwähnte Informationsmaterial freuen. Sicherlich wäre es bei den anstehenden Überlegungen hilfreich, eine solche Stellungnahme zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen