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(...) wegen Betrugs macht sich strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält (§ 263 Abs. 1 StGB). (...)
(...) Trotzdem wurde das nicht erwähnt und der Hinweis meines Pressesprechers darauf herausgeschnitten. Ich selbst habe zum Fall Witte schon mehrere Interviews gegeben. Sie werden aber sicher Verständnis dafür haben, dass ein Landesminister nicht zu jedem von Medienvertretern gewünschten Termin Zeit hat oder vor Ort ist und Auskünfte an die Medien dann von seinem Pressesprecher gegeben werden müssen. (...)
(...) Ich darf Ihnen dazu sagen, dass auch nach meinem Empfinden die Eigendynamik der Sitzung im Beitrag der SPD-Fraktion letztlich eine andere Schwerpunktsetzung erzeugt hat, als sie in voller Übereinstimmung mit dem Kollegen Harald Schneider noch in der Fraktionsbesprechung im Mittelpunkt stand. (...)