![Dirk Wiese Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/kampagne17.jpg?itok=KUKVo02R)
Die Frage habe ich Ihnen auf Ihre vorherige Frage bereits umfassend beantwortet.
Die Frage habe ich Ihnen auf Ihre vorherige Frage bereits umfassend beantwortet.
Meines Erachtens sprechen berechtigte Interessen der Angeklagten, aber auch der Opfer gegen eine öffentliche Liveübertragung möglicher Verfahren.
Es ist jedoch nicht Aufgabe der Politik, die Angemessenheit von Strafen in konkreten Einzelfällen zu beurteilen. Das Urteil wird in unserem Rechtsstaat einzig und allein von den zuständigen Richter:innen bestimmt und begründet.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist ein Böllerverbot nicht geplant.
Der Gesetzgeber hat eine wohlabgewogene Regelung getroffen: Fernsehaufnahmen sind grundsätzlich nicht gestattet. Zulässig sind aber Arbeitsräume für die Presse, in denen Ton und Bild übertragen wird, sodass diese die Verhandlung auch bei einem im Übrigen vollen Sitzungssaal verfolgen können