![Marco Buschmann Portrait von Marco Buschmann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/profilbild-marco0.png?itok=8x0miuJi)
Inwieweit das von Ihnen genannte Urteil von früheren Entscheidungen, insbesondere der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 57 UrhG, abweicht, müsste im Einzelnen überprüft werden.
Inwieweit das von Ihnen genannte Urteil von früheren Entscheidungen, insbesondere der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 57 UrhG, abweicht, müsste im Einzelnen überprüft werden.
Sehr geehrter Herr Z.,
Digitales Ticket bedeutet nicht die Nutzung eines Smartphones. Das Ticket ist als Chipkarte verfügbar und kann so genutzt werden.
Die Bundesregierung teilt mit, dass das sog. Deutschlandticket nach dem Willen von Bund und Ländern digital – also per App oder auf einer Chipkarte – angeboten werden solle
Zur Bewertung der Gesetzesänderung muss diese insgesamt in den Blick genommen werden. Aus dieser Sicht ergibt sich eine vorteilhafte Lage für den Kläger.
Bezüglich der Rechtskonformität der Legalisierung von Cannabis gibt es berechtigte Zweifel.