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Angelika Niebler
CSU
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Frage von Jochen T. •

Wie stehen sie zur geplanten Legalisierung in Deutschland, so sind immerhin 122 Strafrechtsproffessoren überzeugt, dass aktuelle Regeln verfassungswidrig sind, zudem liegen 4 Richtervorlagen im BVG?

Da sie im Tüv Süd Stiftungskuratorium und im Rechtsausschuss sind, will ich wissen wie ihr Stand dazu ist. Insbesondere vor der Verfassungswidrigkeit und dem fehlen eines Gefahrengrenzwertes im Verkehr. Es wird immer noch der kleinste gerade noch bestimmbare Labor Wert von 1NG/Serum genutzt, das entbehrt der Berauschtheit.
Denken sie die 4 Richter liegen Falsch mit der Illegitimität der § im BtmG zu Cannabis? Bitte nehmen sie Stellung.
https://hanfverband.de/nachrichten/pressemitteilungen/bundesverfassungsgericht-vor-pruefung-des-cannabisverbots
https://schildower-kreis.de/resolution-deutscher-strafrechtsprofessorinnen-und-professoren-an-die-abgeordneten-des-deutschen-bundestages/
https://fuehrerscheinkampagne.de/fakten/wissenschaft/ein-sinnvollerer-grenzwert/unsere-grenzwertforderungen-im-internationalen-vergleich/
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kiffen-cannabis-verbot-laut-rechtsexperte-verfassungswidrig-a-1003482.html

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie nach meiner Meinung zur in Deutschland geplanten Legalisierung von Cannabis fragten. Bezüglich der geplanten Legalisierung von Cannabis habe ich aus gesundheitlichen Gründen große Bedenken.

Aus wissenschaftlichen Studien der LMU München – Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie lässt sich herauslesen, dass insbesondere ein früher Konsumbeginn (von unter 16 Jahren) in Kombination mit einem langjährigen, wöchentlichen Cannabiskonsum das Risiko für Angststörungen deutlich erhöht. So hat der Cannabiskonsum auch einen entscheidenden Einfluss auf das Neuauftreten bipolarer (d.h. manisch-depressiver) Symptome.

Bezüglich der Rechtskonformität der Legalisierung von Cannabis gibt es berechtigte Zweifel. U.a. kommt das Rechtsgutachten von Herrn Prof. Bernhard Wegener „Völker- und europarechtliche Grenzen einer Cannabislegalisierung in Deutschland“, das im Auftrag des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege erstellt wurde, zu dem Schluss, dass die von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen im Bundestag geplante Cannabislegalisierung völker- und europarechtlichen Vorgaben zuwiderläuft. Die Bundesregierung ist bezüglich ihrer Plänen für die Cannabis-Legalisierung nach Gesprächen mit der EU-Kommission bereits deutlich zurückgerudert. Ob die Legalisierung überhaupt durchsetzbar ist, wird sich zeigen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Angelika Niebler, MdEP

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