![Marco Buschmann Portrait von Marco Buschmann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/profilbild-marco0.png?itok=8x0miuJi)
Die Intoxikation durch Betäubungsmittel stellt daher für sich - anders als teilweise in der Berichterstattung suggeriert - keinen Grund dar, die Schuldfähigkeit zu verneinen.
Die Intoxikation durch Betäubungsmittel stellt daher für sich - anders als teilweise in der Berichterstattung suggeriert - keinen Grund dar, die Schuldfähigkeit zu verneinen.
Ich stehe im Kontakt mit den fachpolitischen Kollegen meiner Fraktion. Dort wird an einer gerechteren Lösung gearbeitet.
Wie in allen anderen Fällen, in denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen, sind die Staatsanwaltschaften daher auch in Fällen des Kirchenasyls verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten, wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.
Bei Rechtsfragen bezüglich Ihrer konkreten Situation bitte ich Sie, einen Fachanwalt aufzusuchen, der Ihnen entsprechende umfassende Auskünfte erteilen wird.
Mir scheint jedoch, dass diese Abmahnmasche relativ neu ist.