Wann plant die SPD und die Regierung notwendige Ergänzungen zu den teilweise schlechten Änderungen (zum 01.12.2020) des Wohnungseigentumsgesetz?
Sehr geehrter Herr Fiedler,
durch Änderung des früheren Wohnungseigentumsgesetz wurden Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren deutlich benachteiligt. Bis 30.11.2020 waren bei Beschlussanfechtungsklagen die übrigen Eigentümer die Beklagten. Damit war die Kostentragung eindeutig, wenn die Klägerseite das Verfahren gewonnen hat. Durch die Änderung seit 01.12.2022 ist nun aber die Eigentümergemeinschaft die Beklagte. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, müsste aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine extreme Ungerechtigkeit. Es ist daher dringend erforderlich, dass im Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrter Herr Z.,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Die Problematik des Gesetzes ist mir bekannt. Ich stehe im Kontakt mit den fachpolitischen Kollegen meiner Fraktion. Dort wird an einer gerechteren Lösung gearbeitet.
Allerdings war die angesprochene Änderung zunächst notwendig geworden, um gesetzliche Unklarheiten zu beseitigen.
Insofern bitte ich Sie um Geduld und danke Ihnen für den wichtigen Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Fiedler