Sehr geehrter Herr Beuter,
vielen Dank für Ihre Frage. Nach dem Ende meiner Arbeit im Untersuchungsausschuss "Fall Mollath" kann ich Ihnen hierzu Folgendes mitteilen:
Sehr geehrter Herr Beuter,
vielen Dank für Ihre Frage. Nach dem Ende meiner Arbeit im Untersuchungsausschuss "Fall Mollath" kann ich Ihnen hierzu Folgendes mitteilen:
(...) Abgeordnetenbestechlichkeit ist in Deutschland schon seit 1994 strafbar. Mit der Reform des § 108e StGB hat die CDU-geführte Bundesregierung im Jahr 2014 die Strafbarkeit noch deutlich verschärft. (...)
(...) meine Fraktion hat überhaupt nichts gegen schärfere und wirksame Regelungen zum Thema Abgeordnetenbestechung, wir haben dazu gute Vorschläge unterbreitet - den entsprechenden Gesetzentwurf der LINKEN finden Sie zu Ihrer Information im Anhang. Den umfassenden Verhaltenskodex für Abgeordnete habe ich ja auch kürzlich unterzeichnet - http://www.katja-kipping.de/de/topic/37.verhaltenskodex.html . (...)
(...) Die Strafvorschrift der „Abgeordnetenbestechung“ hat zudem eine Besonderheit: In vollem Umfang strafbar macht sich ein Täter schon dann, wenn er auch nur zu einer Handlung ansetzt, die nach seinen Plänen zu einem Stimmenkauf oder -verkauf führen soll, ohne dass es zum Kauf oder Verkauf der Stimme kommen muss. (...)
Sehr geehrter Herr Beuter,