Frage an Volker Beck von Hans-Georg B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Beck,
vielen Dank, dass Sie versucht haben einen Bericht zum Fall Mollath zu bekommen. Außer dem von Ihnen angesprochen Mollath-Paragrafen (§ 63 StGB) gibt der Fall Anlass über weitere Änderungen in Strafprozessordnung und Strafgesetzbuch zu diskutieren.
In einschlägigen Blogs zum Fall Mollath wurden schon Änderungsvorschläge für das Justizsystem diskutiert. Z.B. hier: http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/21/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-iv/#comment-1274
Sehen Sie z.B. Bedarf, die Zuständigkeitsregel in Gerichten zu ändern, um zu verhindern, dass es abschätzbar ist, welcher Richter für einen Fall zuständig sein wird? Sehen Sie ein Problem darin, das Richter sich auf einen „strafwütigen“ 1. Senat am BGH verlassen konnten? Sehen Sie ein Problem darin, dass Bürger beim Einlegen eines Rechtsmittels sich die Fragen beantworten können, ob der Fall beim für sie guten Richter landen wird?
Sehen Sie ein Problem in dem System der Pflichtverteidigung, bei dem die Gefahr besteht, dass Anwälte bei angepasstem Verhalten eher Chancen haben Pflichtverteidigungen zu bekommen, als wenn sie sich engagiert für ihre Mandanten einsetzen.
Halten Sie die Rechtsprechung zur Rechtsbeugung für angemessen, nach der diese Strafandrohung faktisch kaum eine disziplinierende Wirkung entfalten kann? Sehen Sie Bedarf für die Einführung von Sanktionen für Richter, die zum Nachteil von einer Partei eine Rechtssache führen, für Fälle, die nach der derzeitigen Rechtsprechung mit keinen Sanktionen rechnen müssen? Sehen Sie Bedarf für Regelungen, die es ermöglichen Mitglieder eines Kollegialgerichts wegen Rechtsbeugung zu belangen?
Jeder Lastwagenfahrer muss mit Strafen rechnen, wenn er zu schnell fährt, aber der Richter Brixner (von Herrn Mollath) konnte sanktionslos verkünden, dass er besseres zu tun habe als das Vorbringen des (damals) Beschuldigten zu lesen. Sehen Sie darin eine Gerechtigkeitslücke?
Mit freundlichen Grüßen
Hans Beuter
Sehr geehrter Herr Beuter,
Sie sprechen zu Recht mehrere offene Fragen an. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn der Menschenrechtsausschuss des Bundestages all diese Fragestellungen zur Justiz und zum geltenden Recht mit der Justizministerin hätte diskutieren können. Leider hat schwarz-gelb dies unmöglich gemacht und die von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN auf die Tagesordnung gesetzte Unterrichtung zum Fall Mollath wieder abgesetzt.
Sie legen also den Finger in eine offene Wunde: Die Abgeordneten - insbesondere die des Bundestages - brauchen mehr Informationen um sich unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten mit dem Fall Mollath und vergleichbaren Fällen auseinandersetzen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Team Volker Beck