Frage an Katja Kipping von Jürgen B. bezüglich Recht
Hallo Frau Kipping,
ich habe nur eine kurze Frage: "Warum hat sich Ihre Fraktion bei der Abstimmung über diese Gesetzesvorlage der Stimme enthalten?"
Sehr geehrter Herr Bick,
meine Fraktion hat überhaupt nichts gegen schärfere und wirksame Regelungen zum Thema Abgeordnetenbestechung, wir haben dazu gute Vorschläge unterbreitet - den entsprechenden Gesetzentwurf der LINKEN finden Sie zu Ihrer Information im Anhang. Den umfassenden Verhaltenskodex für Abgeordnete habe ich ja auch kürzlich unterzeichnet - http://www.katja-kipping.de/de/topic/37.verhaltenskodex.html . Die Vorlage hingegen, die letzte Woche im Bundestag zum Beschluss vorlag, war ein äußerst halbherziges Projekt, darum haben sich die Mitglieder meiner Fraktion auch enthalten. Die Begründung dazu können Sie am besten der Persönlichen Erklärung entnehmen, die Sie sowohl im Internet unter http://www.linksfraktion.de/reden/persoenliche-erklaerung-parag-31-go-bt-2013-06-27/ finden, aber auch hier im Wortlaut:
"27. Juni 2013, TOP 20: Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken
hier: Änderungsanträge Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Änderungsantrag der SPD
Wir haben uns bei der Abstimmung zu den vorliegenden Änderungsanträgen enthalten.
1.[...]
2. Die Änderungsanträge der SPD und von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur gesetzlichen Regelung der Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung von Mitgliedern von Volksvertretungen (Abgeordnetenbestechung) sind nicht ausreichend um ihnen zuzustimmen. Die Fraktion DIE LINKE hat bereits am 21. April 2010 einen Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung vorgelegt (Drucksache 17/1412). Die Koalitionsfraktionen haben eine abschließende Behandlung der von allen Oppositionsparteien vorgelegten Gesetzesentwürfe im Plenum durch ständige Vertagung der Beratung im Rechtsausschuss verhindert. Obwohl wir das Anliegen die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung gesetzlich zu regeln teilen ist eine Zustimmung zu den konkret vorliegenden Gesetzentwürfen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN nicht möglich. Nachträgliche „Dankeschön-Spenden“ werden danach nicht unter Strafe gestellt. Außerdem sind abstrakte Rechtsbegriffe wie „parlamentarische Gepflogenheiten“ bzw. „Verwerflichkeit“ nicht geeignet, um die gewünschte Transparenz bei der Abgrenzung von erlaubtem und unerlaubtem Verhalten herzustellen. Danach wäre es auch zukünftig möglich, dass Lobbyverbände im Rahmen von Werbeveranstaltungen Politiker/innen in großem Umfang bewirten, obwohl auch hier die Gefahr und der Anschein der Käuflichkeit erzeugt wird. Besser wären klare gesetzliche Regeln, z.B. durch die Einführung von Bagatellgrenzen.
3. Die Einbringung der vorliegenden drei Änderungsanträge stellt eine nahe an der Instrumentalisierung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages –hier § 82- vorliegende Handlung dar. Änderungsanträge, das besagt schon der Begriff, müssen sich auf die Änderung eines vorliegenden Gesetzentwurfes beziehen. Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken enthält keinen Sachzusammenhang mit den vorgelegten Änderungsanträgen. Das mit den Änderungsanträgen vorgeschlagene Verfahren nennt sich Omnibusverfahren. So sehr wir bei aller Kritik der konkreten Änderungsanträge (vgl. Punkte 1 und 2) das grundlegende Anliegen der Änderungsanträge teilen, halten wir das Verfahren für nicht seriös."
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping