Sehr geehrte Frau Kraft,
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Erlauben Sie mir zunächst den Hinweis, dass das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 nicht das gesamte Wahlsystem für verfassungswidrig erklärt hat, sondern lediglich einzelne Bestandteile. Deshalb hat die Schwarz-Gelbe Bundesregierung auch im Februar diesen Jahres das Bundeswahlgesetz geändert und damit auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes erfüllt. (...)
(...) ich habe schärferen Regeln gegen sogenannte „Abgeordnetenbestechung“ nicht zugestimmt, weil ich sie neben diversen anderen Gründen – vor allem auch mit dem freien Mandat für unvereinbar halte. (...)
(...) Das wird den Besonderheiten der verfassungsrechtlichen und der tatsächlichen Stellung der Abgeordneten in keiner Weise gerecht. Die Tätigkeit von Abgeordneten ist mit derjenigen von Amtsträgern nicht vergleichbar, denn im Gegensatz zum - gesetzesgebundenen oder ermessensgeleiteten - Handeln der Exekutive treten Mandatsträger zuweilen als Vertreter bestimmter Interessen auf und sind darin unabhängig. (...)
(...) Der Deutsche Bundestag hat deshalb bei der Verabschiedung des Tatbestandes des § 108 e StGB zu Recht ausgeführt: „Der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung kann nicht dem der Beamten- und Richterbestechung nachgebildet werden (§§ 331, 332 StGB). Im Bereich des Öffentlichen Dienstes ist es generell verboten, einen persönlichen Vorteil für eine Diensthandlung oder im Zusammenhang mit einer dienstlichen Tätigkeit anzunehmen oder zu gewähren. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage zur Neuausrichtung der Bundeswehr. Das ist ein Thema, das mich seit jeher umtreibt. (...)