(...) Zum anderen fallen, wie Sie zu Recht feststellen, gewaltverherrlichende Computerspiele bereits heute unter das Verbot des § 131 StGB. Deswegen greift die Argumentation bezüglich der Einführung eines Verbotes von so genannten „Killerspielen“ zu kurz, blendet die geltende Rechtslage weitgehend aus und übersieht zudem die nicht weniger bedeutsamen Aspekte eines wirksamen Jugendmedienschutzes, nämlich die Frage des verantwortungsvollen Umgangs mit den Medien und die hierfür notwendige Medienkompetenz. (...)
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Hallo Herr Hoffmann,
(...) Die 5,52 Euro werden nur dann für internetfähige Computer fällig, wenn ansonsten weder Radio noch Fernsehen angemeldet sind. In Ihrem Fall ändert sich also nichts und es bleibt einfach bei den bestehenden Gebühren. (...)
(...) Die Richtlinie berührt also weder ökumenische Gottesdienste mit Beteiligung verschiedener christlicher Konfessionen noch Veranstaltungen, die keinen gottesdienstlichen Charakter haben. Die Motivation von Kardinal Meisner, in Schulgottesdiensten auf einen interreligiösen Ansatz zu verzichten, kann ich sehr gut nachvollziehen. Ich teile die Auffassung des Erzbischofs, dass Kinder ihren eigenen Glauben zunächst einmal kennen lernen müssen, um anderen Religionen mit Respekt und Achtung zu begegnen. (...)
(...) Ich bin für ein hartes Vorgehen gegen die so genannten Killerspiele. Sollte eine Überprüfung ergeben, dass die aktuellen Gesetze - entgegen der Auffassung der Bundesjustizministerin - nicht ausreichen, so bin ich für eine Verschärfung, wie es beispielsweise Minister Beckstein fordert. (...)