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Frage von Bernhard W. •

Frage an Monika Griefahn von Bernhard W. bezüglich Kultur

Auf der Basis eines neuen Rundfunktgesetzes schmarotzt die GEZ jetzt auch noch Rundfunkgebühren für "internetfähige PCs" ab. An welchen konkreten Eigenschaften (Hardware, Software, Anschluesse, Einstellungen) kann ich festellen, ob mein Laptop rundfunkgebührenpflichtig ist oder nicht? Das Rundfunkgesetz ist diesbezüglich nicht verständlich. Wie hoch ist die Gebühr für internetfähige PCs für mich, wenn ich bereits angemeldeter GEZ-Teilnehmer bin?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wortmann,

vielen Dank für Ihre Frage, die sich schnell beantworten lässt. Sie brauchen gar nichts zu bezahlen. Die 5,52 Euro werden nur dann für internetfähige Computer fällig, wenn ansonsten weder Radio noch Fernsehen angemeldet sind. In Ihrem Fall ändert sich also nichts und es bleibt einfach bei den bestehenden Gebühren.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Griefahn MdB