Frage von werner k. • 09.04.2007
Antwort ausstehend von Helmut Pflugradt CDU
Sehr geehrter Herr Warrach,
vielen Dank für Ihre Mail.
(...) wir bleiben unterschiedlicher Auffassung. Nur zur Klarstellung: "VerfassungsFEINDLICHKEIT" setzt Vorsatz voraus. Kein Abgeordneter wird in dieser Absicht einem Gesetz zustimmen. (...)
(...) Sollte sich das Bundesverfassungsgericht, wovon ich nicht ausgehe, bei einer eventuell anstehenden Entscheidung gegen die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Gesetztes entscheiden, muss das Gesetz selbstverständlich entsprechend geändert werden. (...)