Frage an Ruprecht Polenz von Lars H. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Polenz,
Sie haben meine Anfrage vom 14.03. leider in keiner Weise beantwortet. Ich kenne die Begründung der Bundesregierung für die angesprochenen Themen, auch wenn ich dort gänzlich anderer Meinung bin. Als angehender Diplom-Informatiker muss ich Ihnen darüber hinaus auch gestehen, dass meiner Meinung nach kein halbwegs organisierter Verbrecher durch diese Maßnahmen gefasst werden kann.
Meine Frage war jedoch eine gänzlich andere, weshalb ich sie auch bewusst, worauf ich sogar hingewiesen habe, zum Thema Kultur gestellt habe. Weiter irritiert es mich ein wenig, dass Sie bereits meinen etwas sarkastisch formulierten ersten Absatz scheinbar völlig überlesen haben, bzw. voll in diese Kerbe schlagen.
Ich möchte Sie respektvoll bitten, sich meine Anfrage vom 14.03. bitte noch einmal sorgfältig durchzulesen und auf die eigentliche Frage zu antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Hummert
Sehr geehrter Herr Hummert,
Ihre zweite Anfrage zur geplanten Vorratsdatenspeicherung vom 26.03.2007 habe ich erhalten und danke Ihnen dafür.
Beide Verfassungsministerien, das Ministerium der Justiz und das Ministerium des Innern, haben den Gesetzesentwurf bei seiner Ausarbeitung ausführlich auf seine Rechtmäßigkeit geprüft.
Sollte sich das Bundesverfassungsgericht, wovon ich nicht ausgehe, bei einer eventuell anstehenden Entscheidung gegen die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Gesetztes entscheiden, muss das Gesetz selbstverständlich entsprechend geändert werden.
Da das Gesetz nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet und geprüft wurde, halte ich die Frage für neben der Sache, bei einer Zurückweisung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht zurückzutreten. Deshalb bin ich in meiner ersten Antwort auf diese Frage auch nicht eingegangen.
Mit freundlichen Grüßen
Ruprecht Polenz