(...) Es geht hier aber nicht um einen generellen Konflikt im Sinne eines „entweder – oder“. Ein wirksamer Urheberrechtsschutz muss keineswegs den individuellen Austausch von Kulturgütern zwischen einzelnen Kunstfreunden verbieten, aber er muss den neuen Formen und Möglichkeiten des Austausches, die vor allem durch die Entwicklung des Internets zu einem Massenmedium entstanden sind, Rechnung tragen. (...)
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(...) Meine Aussagen zielten nicht darauf ab, die bisherige Praxis der zulässigen Privatkopie zu ändern, sondern darauf, das Bewusstsein dafür zu schaffen, dass urheberrechtlich geschützte Werke nicht unbeschränkt kopiert werden dürfen. (...)
Sehr geehrter Herr Stendel,
(...) Die Belange des Denkmalschutzes und der Stadtentwicklung wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens umfassend erörtert und berücksichtigt. Die Beurteilung der städtebaulichen Ziele und Aspekte im Rahmen des Vorhabens Stuttgart 21 liegt nicht in der Zuständigkeit des Bundes. Auch die Beantragung zur Aufnahme des Bahnhofsgebäudes Stuttgarter Hauptbahnhof als Weltkulturerbe, liegt in alleiniger Zuständigkeit des Landes und der Stadt. (...)
(...) Der Schutz und die Pflege von Denkmälern sind in Deutschland in erster Linie Angelegenheit der Länder. Die Länder haben daher das Recht, Stätten für die UNESCO-Welterbeliste zu nominieren und sind zugleich vorrangig zuständig für die Verpflichtungen, die sich aus der Aufnahme von Stätten in die Welterbeliste ergeben. (...)