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Frage von Witoslaw K. •

Frage an Sebastian Blumenthal von Witoslaw K. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Blumenthal,

vielen Dank für die letzte Antwort zum Thema Urheberrecht. Sie schrieben folgendes:

"Und es kann nicht Aufgabe des Staates sein, den Austausch von Informationen und Daten grundsätzlich zu verhindern oder zu überwachen - es geht weiterhin um die gezielte Ahnung von Rechtsverstössen."

Dem kann ich nur zustimmen. Doch ergibt sich da heute ein Widerspruch. Ist es nicht ein Verstoss gegen das Urheberrecht, wenn man digital erworbene Werke (mp3s oder eBooks) verleiht, verschenkt oder tauscht?

Mit anderen Worten: Wenn ich meiner Freundin zu Weihnachten ein von mir gekauftes eBook verschenke, muss ich es auf ihren PC übertragen und wir begehen damit einen Verstoss gegen das Urheberrecht. Werden Sie jetzt ein Gesetz schaffen, welches unser Handeln in Zukunft erlaubt?

Mit freundlichen Grüßen,
Witoslaw Koczewski

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Sehr geehrter Herr Koczewski,

bei bestimmten digitalen Medien ist es grundsätzlich erlaubt, sie in eng begrenzter Stückzahl weiterzugeben (z.B. durch Erstellung einer privaten Schutzkopie). Allerdings ist eine Weitergabe über das Internet (z.B. über Filesharing) grundsätzlich nicht zulässig. Es muss grundsätzlich eine Überspielung auf einen Datenträger (CD-ROM, DVD o.ä.) erfolgen und die Weitergabe muss unentgeltlich erfolgen.

Bei Konsolenspielen verhält es sich wiederum anders (modellabhängig). Wie es sich bei eBooks verhält, hängt vom verwendeten Digital Rights Management ab - so gibt es auch Varianten, bei denen Digitale Wasserzeichen verwendet werden. Dadurch lässt sich die Käuferidentität in die eBook-Datei einzubetten. Bei dieser Variante ist eine ungehinderte Weitergabe von Privatkopien an Freunde etc. möglich und auch zulässig. Eine (illegale) Verbreitung über das Internet kann dadurch zum Urheber zurückverfolgt werden.

Insofern lässt sich Ihre Frage nicht mit einem pauschalen "Ja" beantworten. Es hängt von der Art der Weitergabe (Schenkung, Verkauf, mit oder ohne Vervielfältigung) sowie der technischen Ausgestaltung des Mediums ab. Sie sollten also vor dem eBook-Erwerb mit dem Anbieter/Verkäufer klären, wie eine Weitergabe als Geschenk möglich ist. Bitte verstehen Sie meine Darstellungen nicht als Rechtsberatung oder Handlungsempfehlung. Mir ging es lediglich darum, aufzuzeigen, dass eine Weitergabe von digitalen Medien grundsätzlich zulässig ist.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Sebastian Blumenthal