![Beatrix von Storch Portrait von Beatrix von Storch](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/bvs-78-a_small.jpg?itok=_JjT2Vtf)
Die parlamentarischen Hürden für die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses sind sehr hoch.
Die parlamentarischen Hürden für die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses sind sehr hoch.
Dass kein Untersuchungsausschuss im Bundestag eingesetzt wurde, in dem die korrupten Machenschaften von Politikern untersucht werden, ist skandalös, aber zugleich auch wenig verwunderlich.
Der Bundestag hat am 25. April eine Reform der Strafvorschriften zur Abgeordnetenbestechung beschlossen. Neben den bisherigen Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung wird zukünftig ein weiterer Tatbestand treten. Fälle wie die so genannten Maskendeals oder die Aserbaidschan-Affäre sind dann strafbar.
Ich teile die Auffassung meines Kollegen Frank Schwabe, dass es sich um einen gravierenden Skandal handelt, der dringend schonungslos aufgeklärt werden muss.
Dies im konkreten Fall aufzuklären und zu bestrafen, ist in unserem System der Gewaltenteilung Aufgabe der zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichte. Parlamentarische Untersuchungsausschüsse dienen in erster Linie der Kontrolle der Exekutive und können keine Sanktionen gegen Abgeordnete oder andere aussprechen.
Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erfolgt lediglich auf Antrag.