(...) So halten ich es weiterhin für richtig, die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und mindestens 15 Überhangmandate nicht durch zusätzliche Listenplätze auszugleichen. (...)
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(...) Bereits im März hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Vorschlag zur Wahlrechtsreform vorgelegt, der im Gegensatz zum Vorschlag der Oppositionsfraktion zeitlich schnell umsetzbar ist (die Verkleinerung um 50 Wahlkreise würde Zeit in Anspruch nehmen, die wir nicht mehr haben) und im Gegensatz zum Vorschlag der CDU-Fraktion nicht nur einseitig eine Fraktion begünstigt. (...)
(...) Dazu ist es unerlässlich, dass bei einer Reform die Anzahl der Wahlkreise und damit ihre geographische Größe möglichst so bestehen bleibt, wie sie gegenwärtig ist. (...)
(...) Die Fraktionsspitze ist nicht in der Lage, die internen Streitereien und den Vielstimmenchor zu beenden. Die Koalition setzt so mit ihrer Taktiererei das Vertrauen in die Reformfähigkeit unserer parlamentarischen Demokratie aufs Spiel. (...)
(...) Das Gesetz sieht für den Bundestag eine Regelgröße von 598 Mandaten vor. (...)
(...) als FDP-Fraktion haben wir gemeinsam mit den Fraktionen von Grünen und Linken einen aus meiner Sicht fairen Kompromiss zur Verkleinerung des Bundestages vorgeschlagen (...)