Die Direktmandate haben eine starke Bedeutung für die Menschen in der jeweiligen Region. Nur der direktgewählte Abgeordnete ist hauptsächlich den Bürgern verpflichtet.
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Im Grundgesetz steht, dass die Abgeordneten nur ihrem Gewissen gegenüber verantwortlich sind. Darauf baut eine Theorie, die nur wenige Fragen zu Gewissensentscheidungen macht, zum Beispiel Abtreibung, Sterbehilfe, etc.
Die Gewissensentscheidung ist auch im Verhältnis zur eigenen Partei/Fraktion zu verstehen. Nur starke Fraktionen sind durchsetzungsfähig.
Wir halten Bürger*innenräte für die beste Form der direkten Beteiligung am politischen Aushandlungsprozess. In Zeiten starker Polarisierung und gesellschaftlicher Pluralisierung sind sie aus unserer Sicht ein passendes Instrument, um unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen wieder miteinander ins direkte Gespräch zu bringen.
Ich denke, dass ich meine Ziele zur Stärkung unseres Sozialstaates, für ein gerechtes Bildungssystem und eine soziale Klimapolitik am besten mit Bündnis 90/Die Grünen umsetzen kann.