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Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion, aber auch als CSU selbst unterstützen wir nach wie vor die Bemühungen um eine Parlamentsverkleinerung. Diese muss allerdings verfassungskonform und nicht einseitig benachteiligend sein.
Sollte die Ampel den Vorschlag tatsächlich so umsetzen wollen, werden wir umgehend dagegen Verfassungsklage einreichen
Wie Sie sicher der Presse entnehmen konnten hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für die Wahlrechtsreform vorgelegt. Damit wird sichergestellt, dass das Parlament künftig die Regelgröße von 598 nicht mehr überschreitet.
wir fordern seit langer Zeit eine Parlamentsverkleinerung. Nach meiner Vorstellung sollte die Hälfte der Abgeordneten direkt und die andere über Listen gewählt werden. Bei der Zahl der Wahlkreise ergebe das 598 Abgeordnete. Wenn man die Überhangmandate so regelte, wie das Bundesverfassungsgericht das vorgeschlagen hat, gäbe es maximal 15 Überhangmandate.