Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Frage von Roland W. • 17.02.2023
Portrait von Hanna Naber
Antwort von Hanna Naber
SPD
• 17.03.2023

Formal muss die Präsidentin des Niedersächsischen Landtags auch Abgeordnete desselben sein. Dies ergibt sich aus Artikel 18 der Niedersächsischen Verfassung in Verbindung mit §5 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtags. Der*die Präsident*in kommt aus der Mitte des Hauses. Insofern ist diese Doppelrolle verfassungsrechtlich geboten und meiner Ansicht nach auch sinnvoll.

Portrait von Kristin Brinker
Antwort von Kristin Brinker
AfD
• 07.02.2023

das ist korrekt. Wir würden einer Enteignung nicht zustimmen. Enteignung schafft keinen zusätzlichen Wohnraum, der so dringend benötigt wird und bindet Haushaltsmittel in Milliardenhöhe, die das Land Berlin schlicht nicht hat.

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