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Dazu sind wir auf der Zielgeraden und guter Dinge, den Gesetzentwurf zeitnah im neuen Jahr im Bundestag zu verabschieden. Somit wird das Cannabisgesetz voraussichtlich zum 01.04.2024 in Kraft treten.
Die Fraktion der AfD stimmt berechtigten Einsprüchen von Fraktionsmitgliedern natürlich zu. Im Falle des Einspruchs von dem fraktionslosen Abgeordneten Helferich hat die Fraktion sich dafür entschieden, sich zu enthalten.
wir befinden uns derzeit noch in Gesprächen zum CanG. Ich gehe davon aus, dass wir aber zeitnah die Aufsetzung der 2./3. Lesung des CanG haben werden.
In der Regierungskoalition haben wir uns im Koalitionsvertrag ganz klar auf eine kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken an Erwachsene - auch aus denen von Ihnen genannten Gründen - verständigt. Dieses politische Vorhaben erkennt ausdrücklich die seit Jahren vorherrschenden Realitäten steigenden Cannabiskonsums in unserer Gesellschaft an und hat das Ziel, mit der bisher ausschließlichen Verbotspraxis abzuschließen.
Für mich ist der vorgeschlagenen Gesetzesentwurf nicht praktikabel und bürgt der Polizei und den Gerichten zu komplizierte Überwachungen auf, ohne das es klare Handhabungen dazu gibt. Ich werde meine skeptische Haltung auch weiterhin in den Beratungen des Bundestags einbringen.