Frage von Helge M. • 29.06.2024
Antwort ausstehend von Tino Chrupalla AfD
Die Union ist bei dieser Frage ohnehin nicht konsistent - denn auch unter der von der Union mitgetragenen vorherigen Rechtsordnung wurden schon 80 % der Einbürgerungen unter Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit / Mehrstaatigkeit vorgenommen. Fragen Sie dazu also am besten die zuständigen Abgeordneten der Unions-Fraktion.
Es ist unumstritten, dass der aktuelle Deutsche Bundestag mit 733 Abgeordneten zu groß ist.
Als Berufsträger bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf meine Mandanten nicht offenlegen.