Als Bündnisgrüne kämpfen wir weiter dafür Tierschutz, wie er als Staatsziel im Grundgesetz festgelegt ist, konsequent umzusetzen
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Zumindest bis zu einer Neuregelung gilt die Sperrklausel unter der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben („Direktmandate“)
Die Koalitionsparteien haben Maßnahmen vereinbart, um den Tierschutz zu verbessern und Tiere in Deutschland besser zu schützen. Wir setzen diese Punkte jetzt um
Letztendlich ist es aber auch so, dass der vorliegende Entwurf das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen den Ampel-Häusern der Bundesregierung darstellt. In Koalitionen lassen sich die verschiedenen gesellschaftlichen Interessen, welche durch die Parteien repräsentiert werden, nur im Finden von Kompromissen zusammenbringen.