Tierschutz - was können wir Wähler zukünftig in folgenden Punkten erwarten: Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU...
Sehr geehrter Herr Wagener,
was können wir Wähler zukünftig in folgenden Punkten erwarten: Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU
Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen
Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln
Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“
Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch
Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen.
Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Tierschutz und den anstehenden Gesetzesänderungen in diesem Bereich.
Dieses Jahr feiern wir 75 Jahre Grundgesetz – seit 2002 ist darin auch der Schutz der Tiere als Staatsziel festgelegt. Doch zwischen dem Auftrag des Grundgesetzes und der Wirklichkeit klafft bislang eine erhebliche Lücke. Das Leid der landwirtschaftlich genutzten Tiere ist nur eines von vielen eindrücklichen Beispielen dafür. Missstände zu beheben und Lücken in der Gesetzgebung zu schließen, ist unser grüner Anspruch.
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung haben wir uns auf konkrete Vorhaben zur Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland geeinigt. Die verbindliche Tierhaltungskennzeichnung von tierischen Produkten, wie letztes Jahr vom Bundestag beschlossen, war nur ein erster Schritt. Ende Mai dieses Jahres hat das Bundeskabinett mit der Novelle des Tierschutzgesetzes nun auch eine der umfangreichsten Reformen des Tierschutzrechts in Deutschland seit über 20 Jahren beschlossen und dem Bundestag vorgelegt. Denn es ist Zeit für ein modernes Tierschutzgesetz, das Tiere wirklich schützt. Das Gesetz soll im September in den Bundestag eingebracht werden. Wir freuen uns auf die Beratung im parlamentarischen Verfahren und haben das Ziel, weitere Missstände konsequent zu bekämpfen.
Die Änderungen im Tierschutzgesetz betreffen viele Bereiche im Umgang mit Tieren.
Bei den Haustieren geht es vor allem darum, Geschäfte mit Tierleid zu verhindern:
•Tiere sind beim Anbieten auf Online-Plattformen besser zu schützen durch eine verpflichtende Identitätsmitteilung der Tierhändler. Der illegale Tierhandel muss gestoppt werden!
•Tiere müssen leichter rückverfolgt und identifiziert werden können. Indem Grundlagen für die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Katzen und Hunden geschaffen, soll insbesondere der illegale Welpenhandel eingedämmt werden. Zudem wird es auch einfacher, entlaufene Fundtiere wieder an ihre Besitzer zurückzugeben.
•Tiere sollen vor den Folgen von Qualzucht geschützt werden. Tiere mit Qualzuchtmerkmalen dürfen nicht mehr in der Zucht verwendet oder in der Werbung und in Ausstellungen gezeigt oder online verkauft werden.
Bei Tieren in der Landwirtschaft geht es unter anderem darum •Behörden durch verpflichtende Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen wirksamere Kontrollen zu ermöglichen.
•Eine Verschärfung der Vorgaben zu Amputationen an Tieren. So soll beispielsweise das routinemäßige Schwänzekürzen bei Ferkeln und Lämmern eingedämmt werden.
•Schutz von Muttertieren und Ungeborenen vor Schmerzen und Leid durch ein Verbot der Schlachtung hochträchtiger Schafe und Ziegen.
•Ein grundsätzliches Verbot der Anbindehaltung von Tieren, das gleichzeitig bei Rindern und Greifvögeln Ausnahme-Regelungen vorsieht, um den Tierschutz in Einklang mit unserer Verantwortung für unsere Almen und für die artenreichen Kulturlandschaften zu bringen.
Bei Wildtieren geht es vor allem darum
•Keine Wildtiere mehr in reisenden Zirkussen auszustellen. Das betrifft beispielsweise Elefanten, Primaten oder Großkatzen. Sind diese Tiere im Bestand eines Zirkus, können sie weiterhin gehalten werden. Eine Neuanschaffung von Tieren dieser Arten ist jedoch nicht mehr möglich, da sie sich im Zirkusalltag nicht art- und verhaltensgerecht halten und versorgen lassen.
Für eine bessere Durchsetzung geltenden Tierschutzrechts und bessere politisch-institutionelle Repräsentation der Belange von Tieren:
•Tiere quälen ist kein Bagatelldelikt! Wir wollen begangenes Unrecht angemessen ahnden. Dafür wollen wir die Sanktionen für tierschutzrechtliche Verstöße deutlich erhöhen.
•Wir führen ein bundesweites Register zur Überwachung von Tierhaltungsverboten ein; •Verankerung des Amtes eines/einer Bundesbeauftragten für Tierschutz.
Letztendlich ist es aber auch so, dass der vorliegende Entwurf das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen den Ampel-Häusern der Bundesregierung darstellt. In Koalitionen lassen sich die verschiedenen gesellschaftlichen Interessen, welche durch die Parteien repräsentiert werden, nur im Finden von Kompromissen zusammenbringen. Deshalb haben es manche Grüne Forderungen leider nicht in den Entwurf geschafft. Wichtig ist aber auch: Dies ist ein Entwurf, noch kein fertiges Gesetz. Im nun anstehenden parlamentarischen Prozess haben die Bundestagsfraktionen die Möglichkeit, Änderungen am Gesetz einzubringen. Es kann sich also in alle Richtungen noch einiges bewegen! Wir freuen uns auf die Beratung im parlamentarischen Verfahren und haben das Ziel weitere Defizite zu beheben.
Mit freundlichen Grüßen
Robin Wagener