Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Sehr geehrter Herr von Lüttwitz,
gerne beantworte ich Ihre Frage. Damit dies in schriftlicher Form erfolgen kann, bitte ich Sie, mir Ihre vollständige Anschrift zu senden.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt
(...) Damit sind Züchtungen biologische Verfahren und keine Erfindungen, für sie gilt kein Patentschutz sondern der Sortenschutz. Nach § 2a des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen sind Pflanzensorten und Tierrassen sowie Züchtungsverfahren von der Patentierbarkeit ausgenommen. Ich halte es für sinnvoll, dass auf Züchtungen keine Patente erteilt werden, denn sie bedienen sich biologischer Verfahren und sind keine Erfindungen. (...)
(...) Auch die Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat dazu einen Antrag eingebracht (zu finden unter http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm , Drucksachennummer 15/1024). In diesem Antrag hat sie sich darauf festgelegt, dass die in verschiedenen deutschen Gesetzen niedergelegten ethischen Grundsätze auch für Biopatente gelten müssen. Danach bleiben Pflanzensorten und Tierrassen vom Patentschutz ausgeschlossen. (...)