Frage an Mechthild Rawert von Markus H. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Rawert,
ich möchte Sie gerne mal nach Ihrem Standpunkt zu einem derzeit nicht ganz so medienwirksamen aber trotzdem sehr bedeutenden Thema fragen: Patente auf Züchtungen.
Zum besseren Verständnis worum es mir geht möchte ich Sie auf folgende Webseite verweisen:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24949/1.html
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
MfG
M. Hammerl
Sehr geehrter Herr Hammerl,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider kann ich aus Ihrer Fragestellung nicht genau erkennen, was Sie von mir wissen möchten. Sie fragen nach meiner Meinung zum Thema „Patente auf Züchtungen“. Züchtungen beruhen auf Kreuzung und/oder Selektion innerhalb einer Art. Das unterscheidet sie wesentlich von gentechnischen Verfahren, die Artengrenzen überspringen können. Damit sind Züchtungen biologische Verfahren und keine Erfindungen, für sie gilt kein Patentschutz sondern der Sortenschutz. Nach § 2a des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen sind Pflanzensorten und Tierrassen sowie Züchtungsverfahren von der Patentierbarkeit ausgenommen. Ich halte es für sinnvoll, dass auf Züchtungen keine Patente erteilt werden, denn sie bedienen sich biologischer Verfahren und sind keine Erfindungen.
Mit freundlichem Gruß
Mechthild Rawert