Frage von Matthias M. • 26.08.2024
Antwort ausstehend von Petra Böhme AfD
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Wir sehen grundsätzlich das Liegenschaftsamt in der Pflicht entsprechende Unterhaltungsmaßnahmen zu ergreifen, um einen weiteren Substanzverlust zu verhindern.
Eigentümervorstellungen, Bürgerentscheid, Vorhaben mit durch Einzelpersonen geführten Unternehmen aus der Region durchführen
Wichtig wäre in meinen Augen, dass das Gelände einen Übergang zwischen Stadt und Natur (Auwald) schafft.