Frage von Martin R. • 14.08.2024
Antwort von Steeven Bretz CDU • 15.08.2024
die Haltung von Tieren in Zoos muss gemäß § 42 Bundesnaturschutzgesetz artgerecht erfolgen.
die Haltung von Tieren in Zoos muss gemäß § 42 Bundesnaturschutzgesetz artgerecht erfolgen.
Die Novellierung des Tierschutzgesetzes ist nicht nur das umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben dieser Legislatur, sondern sogar der vergangenen Jahrzehnte