Mein Mandat im Landtag muss ich im Falle der Wahl mit Amtsantritt niederlegen.
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Zusammengefasst hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk daher ein umfassendes Angebot für alle Lebens- und Interessenbereiche und für alle Bürgerinnen und Bürger in der ganzen Bandbreite zwischen Internationalität und Regionalität vorzuhalten.
Über die Finanzierung der Rundfunkanstalten bestimmen nicht diese selbst, sondern eine unabhängige Expertenkommission (die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF) sowie die Landesparlamente der 16 Bundesländer.
Das Kabinett soll sich noch vor dem Sommer damit beschäftigen, sodass das neue Selbstbestimmungsgesetz möglichst bald beraten und beschlossen werden kann.
Aufgrund dieser Bandbreite, der von den gesetzgeberischen Änderungen Betroffenen, werden notwendige Änderungen und Folgen einer Änderung von den Beteiligten teils sehr kontrovers diskutiert und unterschiedlich beurteilt.