Frau Antje Feiks, treten Sie bitte freiwillig und so schnell wie möglich aus dem MDR Rundfunkrat aus? Wäre es fair, wenn beispielsweise eine freiwillig ausgeloste Bürgerin den MDR überwachen darf?
Sehr geehrter Herr G., es gibt keine einfachen Antworten auf Ihre Fragen, wie so oft im Leben.
Deshalb stelle ich zu Ihrer ersten Frage mal die Konsequenz dar. Wenn ich aus dem Rundfunkrat ausscheiden würde, wäre ein Platz erst einmal unbesetzt. In meinem Fall ist das einer der Plätze, die durch den Sächsischen Landtag mit einer 2/3-Mehrheit nachbesetzt werden müssen. Dieser Platz bliebe bis mindestens nach den Landtagswahlen und der Konstituierung des Landtags unbesetzt. Wie schnell dann eine 2/3 Mehrheit hergestellt werden kann, ist unklar. Der Platz bliebe also monatelang unbesetzt.
Das heißt dann in der Folge auch, dass ich nichts im Rundfunkrat thematisieren kann. Im MDR-Rundfunkrat gebe es eine Person weniger, der/die sich für mehr Transparenz einsetzt. Denn ich bin Teil der Gruppe im MDR-Rundfunkrat, die sich für öffentliche Sitzungen (auch der Ausschüsse) einsetzen, die die Veröffentlichung von allen Unterlagen (unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte) fordern, die Vorlagen der MDR-Geschäftsführung sowie Statistiken und Quoten kritisch hinterfragen und auch bei den Ausgaben genau hinschauen. All das nicht mehr tun zu können,nur um ein symbolisches Zeichen zu setzen, halte ich nicht für richtig,
Ich verstehe Ihre zweite Frage so, dass Sie vorschlagen, dass zufällig ausgewählte Menschen mehr Mitbestimmung erhalten. Diesen Ansatz teile ich. Allerdings ist muss man dies erkämpfen. Dafür müssen Medienstaatsverträge geändert werden, konkret der MDR-Staatsvertrag, der zwischen den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgehandelt wird. Es sind dann Änderungen der MDR-Satzung nötig, damit ein solcher Beirat auch konkrete Aufgaben erfüllen kann, gehört und einbezogen werden muss. Dann müssen auch Arbeitsweisen innerhalb der Öffentlich-Rechtlichen geändert werden, damit Kontrollmöglichkeiten verbessert werden. Das Prinzip der Auslosung, wie sie es beschrieben haben, ist nicht mein Ansatz. Denn sowohl in Publikumsbeiräten als auch Aufsichtsgremien müssen Menschen sitzen, die einen Bezug zum Thema haben. Ansonsten kann man nicht kontrollieren und vor allem eigene, relevante Vorschläge erarbeiten. Regelungen und Gesetze geben den Medien einen Rahmen. Im Zeitalter der Digitalisierung werden die Probleme zudem komplexer. Bei alle diesen Themen auf dem aktuellen Stand zu bleiben, ist ‚einfach mal so nebenbei‘ nicht möglich. Die Wirtschaftsplanung der Sender, die Finanzanmeldung bei der KEF, deren Rückmeldung, die Zustimmungshürden für Finanzentscheidungen im Rundfunkrat, Programmbeschwerden, Drei-Stufen-Tests – das sind nur ganz wenige Themen, mit denen man sich bei einer Kontrolle der Öffentlich-Rechtlichen auseinandersetzen muss.
Ich bin froh, dass bei der letzten Änderung des MDR-Staatsvertrages der Anteil an gesellschaftlichen Gruppen und damit der Anteil an Nichtpolitiker*innen auch im Sinne von mehr Staatsferne deutlich erhöht wurde. Im MDR-Rundfunkrat sitzt ein Großteil an Mitgliedern, die von solchen Organisationen entsendet wurden, angefangen bei der Handwerkskammer, Kirchen, dem ADAC über Gewerkschaften, Bauernverband, Filmverband bis hin zu migrantischen Gruppen. Dieses Prinzip kann man sicherlich noch verbessern, aber es ist dennoch nicht so, dass die Mitglieder des Rundfunkrates nicht auch Teil der Gesellschaft wären.
So wenig wie die Welt schwarz-weiß ist, so wenig kann man Ihre Fragen einfach mit ja oder nein beantworten. Ich hoffe, dass ich Ihnen dennoch darlegen konnte,warum ich die Aufgabe als Rundfunkrätin übernommen, was ich damit verbinde und was meine Ziele für Veränderung sind. Ich danke für Ihre Nachfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Feiks