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(...) Die von Ihnen abgeleitete Unterscheidung der Anwendung auf "verkammerte" und "nicht verkammerte" Berufe ergibt sich aus meiner Sicht nicht und ist auch politisch nicht beabsichtigt. Die Neuregelung stellt keine Einschränkung der Anwendbarkeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für Leistungserbringer im Bereich des SGB V dar. (...)
(...) Auf internationaler Ebene wurden dagegen mehrere Initiativen ergriffen, um der Gefahr des Ertrinkens vorzubeugen, insbesondere im Rahmen des Internationalen Kongresses zur Verhütung des Ertrinkens im Jahre 2002, auf dem eine Reihe von Empfehlungen abgegeben wurden. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Leitlinien für sichere Freizeitgewässer (Guidelines for Safe Recreational Water Environments) veröffentlicht, die den Stand der Erkenntnisse über die Auswirkungen der Nutzung von Küsten- und Binnengewässern für Freizeitaktivitäten auf die Gesundheit der Nutzer beschreiben, einschließlich Ertrinken und Verletzungen. (...)
(...) Ihr Argument „Verbraucherschutz“ ist dennoch nicht grundsätzlich falsch. In Deutschland z.B. gilt seit Mai 2007 das Vermittlergesetz. (...)