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Frage von Stephan B. •

Frage an Carola Reimann von Stephan B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,
"Verbraucherschutz" ist womöglich nicht die richtige Rubrik, es geht eher in Richtung "europaweit einheitliche Richtlinien zum Schutz von Leib und Leben".
Zur Sache:
Ich hatte das Pech, während der zurückliegenden Herbstferien in Paleochora im Süden Kretas die Leiche eines älteren Herren aus dem Meer zu ziehen.
Die Wellen waren schon tagelang ungewohnt hoch gewesen und erinnerten durchaus an atlantisches Niveau.
Es gibt in dieser touristisch stark genutzten Badebucht keinerlei Badeaufsicht und keinerlei Rettungsgerät (Schwimmreifen, Boot o. Ä.). Zehn Minuten nach dem tragischen Vorfall - 3-4 andere Touristen haben mit mir den Toten nebst seiner (überlebenden) Partnerin geborgen, die Griechen nutzten bestenfalls das Handy - kam ein Arzt, stellte durch reine Inaugenscheinnahme den Tod fest, vier Polizisten schleiften den Leichnam auf einer Art Trage über den Sand davon.
Es gab keine Befragung der an der "Rettung" Beteiligten, keine Personalien wurden aufgenommen.
Der Badebetrieb ging - abgesehen von der direkten Umbebung des Geschehens - ungehindert weiter, ein weiterer Unglücksfall hätte jederzeit eintreten können.
Weder am Tag des Todesfalles noch in den darauffolgenden Tagen - Wellengang unvermindert stark - gab es von offizieller Seite Warnhinweise wie z.B. durch eine rote Fahne, wie sonst üblich.
Dazu nun meine Frage:
Es mag wichtig sein, die Größe von verkaufsprobaten Äpfeln europaweit zu normieren, aber besteht nicht womöglich in dieser Frage, die mitunter über Leben und Tod entscheidet, ebenfalls die Notwendigkeit, einheitliche, verlässliche Regelungen zu bestimmen?
Mit freundlichen Grüßen und Dank vorab für Ihre Mühen,
Stephan Berelsmann.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Berelsmann,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Badesicherheit. Ich habe mich bei den zuständigen Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament näher über den Sachverhalt informiert.

Selbst vorsichtigen Schätzungen zufolge sterben jedes Jahr fast 20.000 Männer, Frauen und Kinder in der Europäischen Union durch Ertrinken im Meer, in Badeseen und Flüssen. Die Tendenz ist steigend. Hauptgründe für Ertrinkungsunfälle sind neben Leichtsinn und dem Überschätzen der eigenen Leistungsfähigkeit tatsächlich noch immer fehlende Informationen über Wassergefahren und fehlende Bewachungs-, Warn- und Rettungssysteme. Soweit es Warnsysteme gibt, sind diese bisher nicht EU-weit einheitlich ausgestaltet, was die Information von Bürgerinnen und Bürgern erschwert.

Meine Kolleginnen und Kollegen von der SPE-Fraktion im Europäischen Parlament sind sich der Bedeutung angemessener Maßnahmen zur Verhütung des Ertrinkens in Badegewässern bewusst und haben bereits vor fünf Jahren auch die Europäische Kommission auf dieses bestehende Problem aufmerksam gemacht. Sicherheitsbestimmungen wie Warnungen vor Strömungen oder hohen Wellen sind aber nicht Gegenstand der EU-Rechtsvorschriften, da sie nach dem Subsidiaritätsprinzip in die Zuständigkeit der jeweiligen Mitgliedstaaten fallen. Je nach den besonderen örtlichen oder regionalen Gegebenheiten werden Präventivmaßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus deshalb in Badegewässern auf der Ebene des einzelnen Mitgliedstaat festgelegt und durchgeführt.

Auf internationaler Ebene wurden dagegen mehrere Initiativen ergriffen, um der Gefahr des Ertrinkens vorzubeugen, insbesondere im Rahmen des Internationalen Kongresses zur Verhütung des Ertrinkens im Jahre 2002, auf dem eine Reihe von Empfehlungen abgegeben wurden. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Leitlinien für sichere Freizeitgewässer (Guidelines for Safe Recreational Water Environments) veröffentlicht, die den Stand der Erkenntnisse über die Auswirkungen der Nutzung von Küsten- und Binnengewässern für Freizeitaktivitäten auf die Gesundheit der Nutzer beschreiben, einschließlich Ertrinken und Verletzungen. Diese Empfehlungen sollen von den nationalen und lokalen Behörden bei der Erarbeitung ihrer Strategien zur Verhütung des Ertrinkens berücksichtigt werden.

Was die Warnsysteme betrifft, informiert in den meisten EU-Mitgliedstaaten das weit verbreitete dreifarbige Badeflaggensystem (grün, gelb und rot) die Besucher über die Gefahrensituation. Darüber hinaus ist die Blaue Flagge zu erwähnen, ein internationaler Preis, der Stränden und Yachthäfen weltweit verliehen wird, die nicht nur guten Umweltstandard, sondern auch gute sanitäre Einrichtungen und Sicherheitsausrüstung aufweisen. Zu den von der Blauen Flagge erfassten Sicherheitsaspekten gehören Kriterien wie Rettungsschwimmer, Rettungsausrüstung und deren Gebrauchsanleitungen sowie unmittelbarer Zugang zu einem Telefon bzw. erster Hilfe.

Es gibt also auf internationaler Ebene bereits Richtlinien zur Sicherheit an Badestränden. Ihre Erlebnisse zeigen aber, dass weiterhin auf deren weltweite Umsetzung hingearbeitet werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB