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Eine Besoldung nach A6 erscheint aufgrund der Wichtigkeit der Arbeit eher zu gering, zumal für den Verbraucherschutz an anderer Stelle sehr viel Geld ausgegeben wirkt, was sicherlich auch Marketingstrategien beinhaltet.
Eine Diskussion über die Möglichkeiten einer anderen Eingruppierung und möglicher Aufstiegschancen halte ich deshalb für gerechtfertigt.
Der Ertragswert einer Pflanze kann variieren und ein periodischer Anbau ist möglich. Der Gesetzentwurf wird aktuell im Parlament beraten und ggf. geändert.
In den Beratungen über den Gesetzentwurf konnten sich die Fraktionen auf eine Anhebung auf 50 Gramm getrocknetes Cannabis verständigen. Es wird nicht auf die Maximalmenge abgezielt, da der Anbau ausschließlich für den Eigenbedarf zulässig ist.