![](/sites/default/files/styles/politician_teaser/public/default-images/profil_dummy_0.jpg?itok=-_2I-C62)
AfD radikalisiert sich weiter, Beobachtung durch Verfassungsschutz zurecht. Verbot als letzte Option, aber juristisch komplex. Länder nicht antragsberechtigt.
AfD radikalisiert sich weiter, Beobachtung durch Verfassungsschutz zurecht. Verbot als letzte Option, aber juristisch komplex. Länder nicht antragsberechtigt.
Wir Grüne begrüßen es, dass der Verfassungsschutz die Gefahr von rechts mittlerweile mehr als früher ernst nimmt.
Ich habe mir die Beantwortung Ihrer Frage nicht leicht gemacht, bin aber nach langer Abwägung zu der Entscheidung gekommen, dass ein Verbotsverfahren zwar eine sehr naheliegende, aber nicht die gebotene Maßnahme gegen die AFD wäre.
Die Umsetzung der Kinderrechte ist durch die aktuelle Rechtslage in Deutschland dementsprechend nicht hinreichend abgesichert: Es besteht ein erhebliches Umsetzungsdefizit hinsichtlich der Berücksichtigung der Interessen der Kinder sowie ihrer Förderung und Beteiligung, da die Rechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung oder Kombination von Verfassungsnormen erst kompliziert gewonnen werden müssen.
Es ist eindeutig, dass im Parlament nur eine Lösung eine Mehrheit finden wird, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umfassend umsetzt, also die Selbstbestimmung der Menschen in den Mittelpunkt stellt mit ihrem Recht, auch über das Ende ihres Lebens zu entscheiden, und die diese Selbstbestimmung gleichzeitig wirksam vor Missbrauch und Helfern, die wirtschaftliche Interessen vor den freien Willen der Menschen stellen, schützt