Assange veröffentlichte Dokumente, die Kriegsverbrechen aufdecken. Er ist unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert. Setzen Sie sich für seine Freilassung und damit für die Pressefreiheit ein?
Sehr geehrte Frau Dröge,
die Veröffentlichung solcher Dokumente ist Bestandteil des investigativen Journalismus und durch das Recht auf Pressefreiheit gedeckt. Der Journalist Julian Assange befindet sich jedoch seit 2019 im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London in Isolationshaft. Die UN definiert Isolationshaft über 15 Tage als Folter.
Dieses Vorgehen verletzt nicht nur grundlegendste Rechte eines Einzelnen, es dürfte auch andere Journalisten davon abhalten, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen. Rechtsstaatlichkeit & Pressefreiheit – Errungenschaften, auf die wir Europäer zu Recht stolz sind. Im Fall Assange werden sie auf verstörende Weise mit Füßen getreten.
Die Entscheidungsträger sitzen in GB bzw. in den USA. Dieser Angriff auf die Pressefreiheit auf europäischem Boden ist jedoch Grund genug, auf allen politischen Ebenen den größtmöglichen Druck auf diese auszuüben. Wir bitten Sie herzlich um Ihren tatkräftigen Beitrag.
Mit freundlichen Grüßen
FreeAssange Ulm
Lieber Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen verfolgt den Fall von Julian Assange seit langem mit großer Aufmerksamkeit und Sorge.
Julian Assange, Gründer der Plattform Wikileaks, kann seit 13 Jahren nicht mehr in Freiheit leben. Seit April 2019 ist er im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Großbritannien inhaftiert. Im Juli 2022 entschied ein britisches Gericht, dass er an die USA ausgeliefert werden könnte. Wegen seiner Veröffentlichungen, einschließlich der Aufdeckung von US-Kriegsverbrechen im Irak und in Afghanistan, drohen ihm in den Vereinigten Staaten bis zu 175 Jahre Haft.
Wie viele Menschenrechtsorganisationen sind wir sehr besorgt über den Abschreckungseffekt, den eine Auslieferung und eines Gerichtsverfahrens in den USA für Pressefreiheit weltweit haben könnten. Es braucht international mehr Schutz für Plattformen wie Wikileaks, für Whistleblower*innen sowie Journalist*innen und nicht weniger. Zum besseren Schutz von Hinweisgeber*innen hat die Ampel-Koalition die europäische Hinweisgeberschutz-Richtlinie umgesetzt. Die Richtlinie hätte bereits 2019 unter der Vorgängerregierung umgesetzt werden müssen, die sich aber nicht einigen konnte. Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz wird ein wichtiger Beitrag zur Aufklärung und Behebung von Missständen in Behörden und Unternehmen geleistet, indem Behörden und Unternehmen zur Einrichtung von Meldekanälen verpflichtet und hinweisgebende Personen umfassend vor Repressalien geschützt werden.
Die Auslieferung Julian Assanges wäre ein fatales Symbol für Presse- und Medienschaffende weltweit. Wir halten sie deswegen für falsch. In ihrer Funktion als Außenministerin hat Annalena Baerbock wiederholt betont, dass es eine Diskrepanz zwischen unserem Rechtsverständnis und dem Rechtsverständnis der USA bezüglich der Pressefreiheit in diesem Fall gibt. Dementsprechend hat sie den Fall Assange bereits öfter mit ihrem britischen Amtskollegen James Cleverly thematisiert. Das halten wir für richtig.
Aktuell läuft ein erneutes Berufungsverfahren vor dem britischen High Court. Im Rahmen dieses Verfahrens werden sich nochmal zwei Richter*innen, die mit dem Fall bislang noch nicht befasst waren, mit Julian Assanges Einspruch gegen seine Auslieferung befassen. Die öffentliche Verhandlung soll wohl noch in diesem Jahr stattfinden, es gibt allerdings keinen Termin.
Mit freundlichen Grüßen
Team Dröge