Die AfD mag sich nach außen hin als bürgerlich und harmlos präsentieren, doch hinter den Kulissen zeigt sie ihr wahres Gesicht.
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Zu den angesprochenen Sicherheitsbedenken: Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.
Die Lösung für das Erstarken rechter Kräfte kann dabei aber nicht in einem Verbot der AfD liegen.
Sehr geehrter Herr S.,
Allerdings würde ein aktuell vielfach diskutiertes Verbot der AfD das Problem des erstarkenden Populismus und Rechtsradikalismus meiner Meinung nach nicht lösen. Stattdessen würde sich das Problem verlagern, mit der Gefahr bzw. der Möglichkeit, auch in den Untergrund abzuwandern.
Dazu müssen sorgfältig und umfassend die Erkenntnisse über die AfD zusammengetragen und die rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden. Antragsberechtigt sind wir dazu nicht, da dies dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung obliegt.