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Uwe Witt
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Frage von Erhard J. •

Was halten Sie von so einem Rechtsstaat bzw. so einer Demokratie?

Sehr geehrter Herr Witt,

wenn ein Gericht in Deutschland einen Mörder aufgrund von einem fehlerhaften Gutachten und
falscher Würdigung von Beweisen und Indizien zu Unrecht freigesprochen hat,
kann dieses Urteil später nicht mehr korrigiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Erhard J.

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Sehr geehrter Herr J.,

 

herzlichen Dank für ihre Frage. Ich sehe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.10.2023 zu der gesetzlichen Regelung zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen in § 362 Nr. 5 StPO ähnlich kritisch.

Natürlich haben die strafrechtlichen Grundsätze des Mehrfachverfolgungsverbots (Art. 103 Abs. 3 GG) und das Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) ihre Berechtigung vor allem in Punkto der Rechtssicherheit. Aber in so schwerwiegenden Fällen wie Mord oder bei Völkerstraftaten sollte die Rechtssicherheit keinen Vorrang vor dem Prinzip der materialen Gerechtigkeit haben. Hier sollte der Opferschutz eindeutig vor dem Täterschutz priorisiert werden.

Ich würde aufgrund dieser Thematik nicht den Rechtsstaat oder unsere Demokratie in Frage stellen, sehe hier aber Nachbesserungsbedarf und würde mir eine andere Auslegung des Grundgesetzes wünschen, zumal mit der heutigen Kriminalistik und Forensik viele Altfälle neu bewertet und gelöst werden könnten.

 

Herzliche Grüße

 

Uwe Witt, MdB

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